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Achtung IKEA - Rückgaberecht ...

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Hallo Zusammen,
ich bin etwas verärgert über die Werbeaussage von IKEA und möchte hiermit ALLE IKEA Kunden waren und auffordern, sich nicht zu veräppeln lassen.
Ikea wirbt groß mit: "Weil wir wollen, dass du zufrieden bist, kannst du fast alle Artikel, die du in deinem IKEA Einrichtungshaus gekauft hast, innerhalb von drei Monaten wieder zurükgeben."
ABER: Wenn du uns die Ware unbenutzt in Originalverpackung und mit Kassenbon wiederbringst, erstatten wir dir garantiert den vollen Einkaufsbetrag zurück.
Da frag ich mich - wie soll ich wissen, ob ich zufrieden bin, wenn ich das Teil noch nicht einmal benutzen kann?
Ikea weigert sich meinen Backofen mit Dampffunktion zurückzunehmen. Ich bin mit diesem Teil unzufrieden und habe mich beim Kauf auf die Aussage verlassen.....
Also - Augen auf beim IKEA-Einkauf!
Geli

27.01.201012.11 Uhr
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Re: Achtung IKEA - Rückgaberecht bei Unzufriedenheit

Verärgerung nach Einkäufen hin oder her. Deine Äusserung hier erfolgt weder am richtigen Ort, noch scheint sie mir inhaltlich nachvollziehbar oder gar berechtigt. Dass sie zudem rechtlich wegen unberechtigter Rufschädigung von Unternehmen bedenklich ist, wenn sie in Foren oder sonst verbreitet ist und zu Unterlassungsansprüchen von IKEA Dir oder dem Betreiber der Community wegen der Forenhaftung führen kann, ist Dir sicher bekannt?

Mir scheint, die Ursache Deiner Unzufriedenheit liegt allein bei Dir - denn die Bedingungen von IKEA sind völlig klar und man kann sie überall bei IKEA im Katalog und auch auf deren Website nachlesen. Das 3monatige Rückgaberecht bezieht sich eben auf originalverpackte und unbenutzte Gegenstände. Als Käufer weiss man dann das auch vorher, dass man keinen Backofen testen kann und sich dann auf diese 3Monats-Rückgabe-Zusage berufen kann.

Wenn dagegen das Gerät mangelhaft ist, hast Du ja auch in und nach den 3 Monaten die ganz normalen Gewährleistungsrechte als Käufer.

Deine Aufforderung "Augen auf" ? Vielleicht selbst ernst nehmen. Nicht Unternehmen diskreditieren.

Ein Rückgaberecht innerhalb von 3 Monaten macht für viele dennoch Sinn und ist auch ein Entgegenkommen von Unternehmen - die müssten nämlich keine Produkte zurücknehmen, bei denen der Käufer es sich zB einfach anders überlegt, ein Beschenkter lieber was anderes will , der Ehemann zuhause meckert, dass seine Liebste Geld ausgegeben hat und 1000 andere Gründe mehr, warum Sachen dann 3 Monate lang zurückgegeben werden, ohne dass das begründet werden muss. Solang es eben unbenutzt ist.

Ich sehe beim besten Willen nicht, wo IKEA die Werbeaussage nicht eingehalten hätte..... 

heitere Grüße, Liz

02.02.201010.34 Uhr
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Re: Achtung IKEA - Rückgaberecht bei Unzufriedenheit

Dennoch ist es ein Widerspruch, denn ich kann die Ware nicht als unzufrieden zurückgeben, wenn ich sie nicht ausprobiert habe. Folglich ist die Zusage nur werbewirksame Bauernfängerei, ohne auf die realen Bedürfnisse des Konsumenten einzugehen. Wenn ich die Ware nicht testen kann und die Beschreibung schlussendlich nicht dem entspricht was ich mir als Käufer  darunter vorgestellt habe, was aber nur geht wenn ich das Gerät getestet habe, ist das in meinen Augen verar...ung des Konsumenten.

Das Geheimnis einer guten Küche, liegt an einer entspannten Freizeitbeschäftigung. Behandle Deine Zutaten so liebevoll wie einen alten V8 und der Erfolg ist garantiert.

05.02.201009.58 Uhr
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Re: Achtung IKEA - Rückgaberecht bei Unzufriedenheit

@Moritz: sich dumm stellen, ändert nichts an völlig unmissverständlichem Text in Werbeaussagen an Kunden. Und wo originalverpackt Bedingung ist, muss selbst dem Allerdümmsten klar sein, dass er dann nicht Elektrogeräte mal ausprobieren und dann einfach zurückgeben kann.  Es sei denn sie sind defekt . Und um sowas geht es ja hier nicht.Wer das anders versteht, ist selbst schuld. Über Unternehmen dann derlei Unwahrheiten zu verbreiten, ändert daran auch nichts. Und ganz nebenbei: Deine Wortwahl in Deinem Kommentar ist rechtlich mehr als bedenklich. Nicht nur als Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen bei BonGusto. 
05.02.201015.51 Uhr
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